AGB

Leistungsumfang:

Berlin Hochbetten verpflichtet sich, die Holzarbeiten nach den Wünschen des Auftraggebers fertigzustellen und einzubauen.

Eigenschaften werden nicht zugesichert.

Vor jedem Vertragschluss wird ein individueller Kostenplan erstellt.

Vergütung:

Die Preise gelten einschließlich des Einbaus vor Ort, vorbehaltlich etwaiger Abweichungen im Kostenplan. Sollten unerwartet Komplikationen auftreten, die einen höheren Arbeitsaufwand erforderlich machen, kann sich der Preis um bis zu 20 % erhöhen. Darüber hinausgehende Veränderungen des Preises z.Bsp. bei Auftreten erschwerender und nicht kalkulierbarer Umstände sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber möglich, dem in diesem Fall ein Kündigungsrecht zusteht. Macht der Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, sind die entstandenen Kosten zu vergüten.

Haftung:

Die Haftung bzgl. Mangel- und Mangelfolgeschäden wird für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Zahlung:

Zum Beginn der Arbeiten vor Ort ist ein Vorschuss in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.

Die restliche Vergütung ist innerhalb von 7 Werktagen nach erfolgter Abnahme zu entrichten. Danach gerät der Auftraggeber automatisch in Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.

Es gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % für das laufende Jahr. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist daneben nicht ausgeschlossen.

Im Übrigen gelten die zivilrechtlichen Bestimmungen.

I m p r e s s i o n e n   s c h a f f e n
 
 
 
 
 
 
 
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