Leistungsumfang:
Berlin Hochbetten verpflichtet sich, die Holzarbeiten nach den Wünschen des Auftraggebers fertigzustellen und einzubauen.
Eigenschaften werden nicht zugesichert.
Vor jedem Vertragschluss wird ein individueller Kostenplan erstellt.
Vergütung:
Die
Preise gelten einschließlich des Einbaus vor Ort, vorbehaltlich
etwaiger Abweichungen im Kostenplan. Sollten unerwartet Komplikationen
auftreten, die einen höheren Arbeitsaufwand erforderlich machen, kann
sich der Preis um bis zu 20 % erhöhen. Darüber hinausgehende
Veränderungen des Preises z.Bsp. bei Auftreten erschwerender und nicht
kalkulierbarer Umstände sind nur nach Absprache mit dem Auftraggeber
möglich, dem in diesem Fall ein Kündigungsrecht zusteht. Macht der
Auftraggeber von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, sind die entstandenen
Kosten zu vergüten.
Haftung:
Die Haftung bzgl. Mangel- und Mangelfolgeschäden wird für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Zahlung:
Zum Beginn der Arbeiten vor Ort ist ein Vorschuss in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig.
Die
restliche Vergütung ist innerhalb von 7 Werktagen nach erfolgter
Abnahme zu entrichten. Danach gerät der Auftraggeber automatisch in
Verzug, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf.
Es
gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 % für das laufende Jahr. Die
Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist daneben nicht
ausgeschlossen.
Im Übrigen gelten die zivilrechtlichen Bestimmungen. |